FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen von Geschäftsführern, HR-Verantwortlichen und Entscheidern zur betrieblichen Versorgung als System.
Grundsätzliches
Was genau macht die ASS KO GmbH?
Wir überführen betriebliche Versorgung aus der Personalabteilung in ein eigenständiges, digital dokumentiertes Betriebssystem. Wir übernehmen Bestandsprüfung, Mitarbeitendeninformation, laufende Aktualisierung und vollständige Dokumentation — nicht als Projekt, sondern als dauerhafter Betrieb. Unsere eigenentwickelte digitale Plattform stellt drei Zugänge bereit: für Arbeitgeber, Mitarbeitende und Berater.
Was unterscheidet ASS-KO von klassischen Versicherungsmaklern?
Klassische Makler vermitteln Produkte. Wir bauen Systeme. Unser Fokus liegt nicht auf dem Abschluss einzelner Verträge, sondern auf der Übernahme der gesamten operativen Verantwortung für betriebliche Versorgung — inklusive Bestandsprüfung, Dokumentation, Mitarbeiterinformation und laufender Aktualisierung. Verbunden mit unserer eigenentwickelten digitalen Plattform.
Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich das?
Nicht die Mitarbeiterzahl ist entscheidend, sondern die Komplexität. Typisch sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden mit gewachsenen Beständen, mehreren Versorgungsträgern oder unklarer Dokumentation. Im Strategiegespräch klären wir, ob Ihre Situation strukturell passt.
Was kostet die Zusammenarbeit?
Die Vergütung orientiert sich am geschaffenen Mehrwert und finanziert sich aus der erzielten Ersparnis. Es gibt kein pauschales Preismodell — die Details klären wir individuell im Strategiegespräch. Der ROI ist typischerweise schon im ersten Jahr positiv.
Wer haftet für die Richtigkeit der Beratung?
Die ASS KO GmbH ist als Versicherungsmakler nach § 34d GewO zugelassen (Vermittlerregister D-3IAP-2EY36-24) und unterliegt der Aufsicht der IHK Kassel-Marburg. Es bestehen Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht. Jede dokumentierte Beratung ist über den Versicherungsschutz abgesichert.
Für die Geschäftsführung
Wie wird meine Haftung reduziert?
Durch lückenlose Dokumentation aller Versorgungszusagen, nachweisbare Information aller Mitarbeitenden gemäß § 1a BetrAVG und § 2 NachwG sowie strukturierte Prozesse. Jede Entscheidung — Teilnahme oder Nicht-Teilnahme — wird revisionssicher in unserem System dokumentiert. Damit verlieren Streitfälle ihre Angriffsfläche.
Wie viel meiner Zeit wird das beanspruchen?
Nach dem initialen Strategiegespräch und der Freigabe: praktisch keine. Die operative Umsetzung, Kommunikation und Dokumentation liegt vollständig bei uns. Sie erhalten regelmäßige Reports und können den Status jederzeit in unserem System einsehen.
Wie messe ich den Erfolg?
Zwei Kennzahlen: die Nutzungsquote in der Belegschaft (typisch 63–97 % branchenabhängig) und die messbare Kostenersparnis durch optimierte Sozialabgaben. Beides ist für Arbeitgeber jederzeit transparent einsehbar.
Für HR
Was muss HR noch tun, wenn Sie übernehmen?
Genau eine Sache: neue Mitarbeitende melden. Alles andere — Beratung, Dokumentation, Vertragsmanagement, Lohndatenbereitstellung — läuft über uns. HR erhält fertige Unterlagen für die Lohnabrechnung.
Was passiert mit unseren bestehenden Verträgen und Zusagen?
Wir sichten, prüfen und ordnen den gesamten Bestand. Historische Zusagen werden digital erfasst und dokumentiert. Handlungsbedarf wird priorisiert. Sie behalten die volle Übersicht — aber ohne die operative Last.
Wie werden die Mitarbeitenden informiert?
Jede/r Mitarbeitende erhält eine verpflichtende Erstinformation im kurzen Einzelgespräch. Wer Interesse hat, bekommt eine individuelle Beratung. Die Entscheidung wird dokumentiert. Alles geschieht ohne Druck und ohne Verkaufsabsicht.
Zu unserer digitalen Plattform
Können Mitarbeitende ihre Versorgung auch per Smartphone einsehen?
Ja. Der Mitarbeiter-Bereich unserer Plattform ist vollständig responsiv und per Smartphone nutzbar. Mitarbeitende können Verträge einsehen, Beiträge anpassen und Dokumente anfordern — von überall und zu jeder Zeit.
Wie sicher sind die Daten?
Unsere Plattform wird in Deutschland gehostet (Hetzner) und erfüllt alle DSGVO-Anforderungen. Zugriff erfolgt über verschlüsselte Verbindungen mit rollenbasierter Authentifizierung. Sensible Daten sind nur für berechtigte Personen einsehbar (Beschäftigungs-basierte Isolation). Bei Mitarbeiterwechsel wird die Sichtbarkeit automatisch heruntergestuft.
Recht & Compliance
Was ist BRSG II und was ändert sich für KMU?
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) bringt Anpassungen für Riester, Sozialpartnermodell und Förderbeträge. Für KMU relevant: erhöhte Förderbeträge, vereinfachte Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG) und neue Wahlmöglichkeiten in der Entgeltumwandlung. ASS-KO pflegt die Änderungen automatisch ein, sobald sie in Kraft treten.
Wie hoch ist der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss zur bAV?
Seit 2022 muss der Arbeitgeber für jede Entgeltumwandlung 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten, soweit dadurch Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Dies gilt für alle bAV-Verträge — auch für Bestandsverträge ab 1.1.2022. Der Zuschuss wird in unserem System automatisch je Mitarbeitendem berechnet.
Können bestehende Verträge übernommen werden?
Ja, in den allermeisten Fällen. Bestehende Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen und Pensionszusagen werden im Rahmen der Bestandsaufnahme geprüft, digitalisiert und in das System überführt. Vertragspartner bleiben die ursprünglichen Versorgungsträger — ASS-KO übernimmt nur die operative Verwaltung und Dokumentation.
Was passiert mit der Versorgung bei Mitarbeiterwechsel?
Die bAV-Anwartschaft ist seit 2009 nach § 1b BetrAVG sofort unverfallbar. Mitarbeitende können beim Arbeitgeberwechsel zwischen Mitnahme zum neuen Arbeitgeber, beitragsfreier Stellung oder privater Fortführung wählen. ASS-KO begleitet den Übergang und dokumentiert die Entscheidung — auch nach Austritt verbleibt der Zugang zur eigenen Vorsorgehistorie für 6 Monate.
Wie funktioniert die Lohnabrechnung mit der bAV?
Die Lohnabrechnung erhält monatlich eine strukturierte Datei mit allen Umwandlungsbeträgen und AG-Zuschüssen pro Mitarbeitendem — direkt aus unserem System. HR oder das externe Lohnbüro pflegt die Werte ein, ohne Einzelfallrecherche. Bei Änderungen (neue Verträge, Beitragsanpassungen, Austritte) wird die Datei automatisch aktualisiert.
Was passiert, wenn ein Mitarbeitender die bAV ablehnt?
Die Ablehnung wird genauso sauber dokumentiert wie eine Annahme — mit Datum, Beratungsstand und individueller Bestätigung. Damit ist nachweisbar, dass der Arbeitgeber seine Informationspflicht erfüllt hat (BGH-Urteil zur dokumentierten Ablehnung). Eine erneute Information erfolgt typisch alle 2 Jahre oder bei wesentlichen rechtlichen Änderungen.
Welche Versorgungsformen werden abgedeckt?
Alle vier Pillar der bAV (Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage) plus betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge (bBU), betriebliche Krankenversicherung (bKV) und weitere Benefits wie JobRad oder Sachbezug. Alles wird im selben System geführt.
Start & Ablauf
Wie lange dauert die Einführung des Systems?
Die initiale Bestandsaufnahme und Digitalisierung dauert je nach Komplexität 4–12 Wochen. Danach läuft das System dauerhaft. Die Mitarbeiterinformation wird parallel zur Digitalisierung im Einzelgespräch durchgeführt, sodass nach 3–4 Monaten alle Mitarbeitenden informiert und entschieden haben.
Wie startet die Zusammenarbeit konkret?
Schritt 1: Kontaktaufnahme über das Strategiegespräch-Formular. Schritt 2: 30-minütiges Strategiegespräch mit Einordnung der Ausgangslage und schriftlicher Entscheidungsvorlage. Schritt 3: Bei Vertragsabschluss Übergabe der Bestände und Start der 5-Phasen-Methode (siehe Wie wir arbeiten).
Wo hat die ASS KO GmbH ihren Sitz?
Sitz in der Melsunger Straße 38, 34277 Fuldabrück (bei Kassel, Nordhessen). Telefon: 05665 9478-0, E-Mail: service@ass-ko.de. Bundesweit tätig, Mandanten kommen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum.
Ihre Frage war nicht dabei?
Im Strategiegespräch klären wir alle offenen Punkte — individuell auf Ihre Situation bezogen.
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